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Anpflanzung von Hecken und Bäumen

Anpflanzung von Hecken und Bäumen

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Mit Beginn der Gartensaison an den Nachbarn denken

Wenn die Frühjahrssonne in die Gärten lockt, Gartenarbeit wieder Freude bereitet, steigt die Kreativität an der Gestaltung der eigenen Grünanlage. Bei geplanten Neubepflanzungen, insbesondere bei der Anpflanzung von Hecken und Bäumen ist Rücksicht auf Nachbarn zu nehmen. Nach einer Umfrage, was einem am wenigsten an Nachbarn gefällt, wird an zweiter Stelle nach der Störquelle Lärmbelästigung mit 27 Prozent die Rücksichtslosigkeit genannt (statista, 06.08.2019).

Nachbarschaftsrecht der Bundesländer

Das individuelle Nachbarschaftsrecht der Bundesländer gibt Aufschluss über Mindestgrenzabstände bei der Bepflanzung mit Bäumen und Sträucher. Für hoch wachsende Bäume, wie Eiche, Linde, Kastanie, Buche oder Pappel beträgt der Grenzabstand mindestens 4 Meter, in Baden Württemberg sogar 8 Meter. Kirsch- und Apfelbäume sind in mindestens 2 Meter Entfernung zum Nachbargrundstück zu setzten. Flieder- und Haselnußsträucher müssen einen Mindestabstand von einem Meter Abstand halten. Auch wenn die Pflanzen anfangs noch zierlich ausschauen, entwickelt sich das Wachstum bei guten Bodenverhältnissen schnell.

Zu Streit mit Nachbarn kommt es in Folge von Beeinträchtigungen durch Verschattung, Verwurzelungen und Laubfall auf dem Nachbargrundstück. Der Nachbar darf die Baumwurzeln, die sich auf seinem Grundstück ausbreiten, nach § 910 Abs.1 BGB kappen. Wenn der Eigentümer die eigenen Bäume und Sträucher an der Grundstücksgrenze nicht korrekt zurück schneidet, kann das für ihn teuer werden.

Im Februar 2018 urteilte das Verwaltungsgericht Mainz: Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, den auf Straßen ragenden Bewuchs zu beseitigen. Kommt der Eigentümer der Aufforderung mit Fristsetzung nicht nach, darf die Straßenbaubehörde einen Gartenbaubetrieb mit dem Rückschnitt der wuchernden Holundersträucher auf Kosten des Eigentümers beauftragen (AZ 3K 363/17 MZ). In diesem Fall hatte der verpflichtete Eigentümer mehr als 500 EUR Kosten zu ersetzen. Der Anspruch auf Beseitigung eines zu dicht an die Grundstücksgrenze gepflanzten Baumes oder einer Hecke verjährt in den meisten Bundesländern nach fünf Jahren, in Nordrhein-Westfalen nach sechs Jahren, in Hessen nach drei Jahren. Wer ein Grundstück kauft, sollte sich bei dem vorhandenen Baumbestand und möglicherweise beeinträchtigenden Grenzbepflanzungen auf dem Nachbargrundstück frühzeitig mit den rechtlichen Gegebenheiten vertraut machen. Nicht immer kann der Erwerber Beseitigung der Bäume und Sträucher verlangen. Die Verjährung der Beseitigungsansprüche gilt auch für den späteren Erwerber.

Rechtsschutzversicherung für Eigentümer und Vermieter

Eine Rechtsschutzversicherung für Eigentümer und Vermieter hilft Rechtsuchenden, die sich der Rücksichtslosigkeit von Nachbarn ausgesetzt sehen, zivilrechtlich den Anspruch auf Abhilfe von Beeinträchtigungen durchzusetzen. Kosten für den eigenen Rechtsanwalt, die Gerichtskosten, gerichtliche Sachverständigenkosten und Zeugengelder werden vom Rechtsschutz übernommen. Bei Versicherungen gilt, diese müssen bereits vor Eintritt des Rechtsverstoßes oder des schädigenden Ereignisses vom Versicherten abgeschlossen worden sein, um im Schadenfall Versicherungsschutz zu erhalten.

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GET Service GmbH,
Ingrid Jordan-Berger